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Klassifikation von Saint-Emilion bleibt bestehen
Von wein-sigihiss, 21.11.2007, 07:04

Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hat die Klassifikation von Saint-Emilion wieder in Kraft gesetzt. Ein anders lautendes Urteil der untergeordneten Instanz wurde aufgehoben.

Der Conseil d'Etat, das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs, hat die von einem Gericht in Bordeaux verfügte Suspendierung der Klassifikation rückgängig gemacht. Es sei nicht im öffentlichen Interesse, die gesamte Klassifikation von Saint-Emilion für nichtig zu erklären, teilte der Pariser Gerichtshof mit. Damit darf weiterhin mit ihr geworben werden. Ob die vier Weingüter, welche gegen die Klassifikation geklagt hatten, doch noch im Einzelfall Recht bekommen, ist noch nicht entschieden. Château La Tour du Pin Figeac, Château Cadet Bon, Château Guadet und Château de la Marzelle waren bei der alle zehn Jahre fälligen Neuerstellung der Klassifikation übergangen worden und hatten sich unfair behandelt gefühlt. (WF)

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